ZULASSUNG

 



Detaillierte Informationen zur Zulassung

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Für Hilfe bei der Online-Anmeldung zur Zulassungsprüfung wenden Sie sich bitte per Mail an den Info-Point der mdw: info-point@mdw.ac.at oder an das StudienCenter der mdw: studiencenter@mdw.ac.at.

 

Überblick zur Zulassung

1. Zulassungsvoraussetzungen
2. Anmeldung zur Zulassungsprüfung
3. Zulassungsprüfung
4. Studienbeitrag

 

1. Zulassungsvoraussetzungen

(1) Nachweis des Abschlusses eines facheinschlägigen Bachelorstudiums oder eines fachlich gleichwertigen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung.
Das sind z. B. an der mdw eingerichtete Bachelor- und Diplomstudien, weitere musikalische und musikpädagogische Studien, sowie Soziologie, Musik-, Theater- oder Tanzwissenschaft, Betriebswirtschafts- oder Volkswirtschaftslehre, Kulturmanagement, Kulturwissenschaften / Cultural Studies und andere vergleichbare Studien.

(2) Nachweis der künstlerischen Eignung, die bei der Zulassungsprüfung festgestellt wird.

(3) Nachweise der Kenntnis der deutschen und englischen Sprache müssen vor der Zulassung zum Studium per Mail an das StudienCenter der mdw: studiencenter@mdw.ac.at übermittelt werden. Die erfolgreiche Zulassungsprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zum Studium. Das Studium wird in deutscher und englischer Sprache abgehalten. Personen, für die eine oder beide der Unterrichtssprachen nicht Erstsprache/n ist/sind, müssen einen Sprachnachweis erbringen. Für die Sprache, in der die Masterarbeit verfasst wird, ist das Sprachniveau C1 nachzuweisen, für die jeweils andere Sprache das Sprachniveau B2. Weitere Informationen zum Nachweis für die Unterrichtssprache Deutsch und Englisch: siehe Sprachkompetenzverordnung des Rektorats der mdw.

 

2. Anmeldung zur Zulassungsprüfung

Die Anmeldung zur Zulassungsprüfung (für das Studium ab Oktober 2025) ist via mdwOnline möglich von 3. März bis 27. Mai 2025.

 

Erforderliche Bewerbungsunterlagen:

  1. Bachelorzeugnis oder Abschlusszeugnis eines fachlich gleichwertigen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
  2. Wissenschaftliche Bachelorarbeit
  3. Motivationsschreiben (Umfang mindestens 300 Wörter in deutscher oder englischer Sprache) mit Angaben zu
    - eigener künstlerischer Praxis
    - im Falle von wissenschaftlichen Vorstudien: Kurzbeschreibung des künstlerischen (Selbst-)Studiums
    - Musikstil, der bei der Zulassungsprüfung präsentiert wird
    - Wahl des künstlerischen Moduls (Popularmusik oder Musizieren in sozialen Kontexten oder Musik in globalen Kontexten / Traditionelle Musiken) – bitte beachten Sie, dass im Studium keine Kombination der künstlerischen Module möglich ist
    - wissenschaftliche Vorerfahrungen
    - wissenschaftliche Interessen und ggf. Ideen für wissenschaftliche Schwerpunktsetzung im Studium
  4. Schriftliche Ausarbeitung folgender Frage nach wissenschaftlichen Standards (Umfang mindestens 800 Wörter), ergänzt um mindestens zwei wissenschaftliche Quellen:

Welche unterschiedlichen Funktionen und Rollen kann Musik in einer Gesellschaft erfüllen?

Die Frage kann beispielsweise anhand folgender Aspekte diskutiert werden:

  • Musik in sozialen Kontexten (z. B. jugendkulturelle Szenen, Rock-, Pop-, Jazz- oder elektronische Musikkulturen, tradtionelle Musik-Communities, elementares Musizieren, Musikvermittlung/Community Music, Musiktherapie)
  • Musik in öffentlichen, privaten oder virtuellen Räumen
  • Musik im Alltag von Individuen oder sozialen Gruppen
  • Musik als Beruf (Berufsfelder, Institutionen, etc.)
  • Einfluss unterschiedlicher Faktoren wie etwa Ökonomie, Kulturpolitik, technologische Entwicklungen, Geschlecht oder soziale Herkunft auf den Konsum, die Produktion oder die Bewertung von Musik

Das Motivationsschreiben und die Ausarbeitung der Frage sind im PDF-Format bei der Online-Anmeldung zur Zulassungsprüfung hochzuladen.

 

3. Zulassungsprüfung

Die künstlerische Eignung der Bewerber*innen für das wissenschaftlich-künstlerische Masterstudium MUSIC IN SOCIETY wird bei einer zweiteiligen kommissionellen Zulassungsprüfung festgestellt, die zwischen 2. und 4. Juli 2025 im Orchesterstudio der mdw (1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Raum C0113) stattfindet – siehe mdwCampus Plan. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Musikinstrumente, der musikalischen Stile und der Art und Weise, wie diese erlernt wurden (z. B. Musik(schul)unterricht, autodidaktisch/informell wie Ensemble- oder Bandpraxis, Online-Tutorials, Hausmusik, Straßenmusik, DJ-ing, Rap). Auch Bewerber*innen mit einer klassischen Instrumental- oder Gesangsausbildung können bei entsprechender Eignung zu einem der angebotenen künstlerischen Module (Popularmusik; Musizieren in sozialen Kontexten; Musik in globalen Kontexten / Traditionelle Musiken) zugelassen werden. Die musikalische bzw. musikpädagogische Praxis muss an eines dieser Module anschlussfähig sein.

Teil 1: Künstlerischer Prüfungsteil

Der künstlerische Prüfungsteil umfasst eine künstlerische Darbietung (vokal/instrumental/tänzerisch) in einem frei wählbaren Stil. Die Darbietung dient der Prüfungskommission zur Feststellung des künstlerischen Niveaus der Bewerber*innen im Hinblick auf ein Weiterstudium auf universitärem Masterniveau und zur Zuteilung zu einem der folgenden künstlerischen Module: Popularmusik; Musizieren in sozialen Kontexten; Musik in globalen Kontexten / Traditionelle Musiken.

Form und Ablauf der künstlerischen Darbietung:

  • Dauer: 5 bis 15 Minuten
  • Programm: keine Vorgaben (mehrere Stücke, eine zusammenhängende Darbietung, etc.)
    Das Programm ist der Prüfungskommission zu Beginn der Prüfung in schriftlicher Form vorzulegen. Angaben können beispielsweise umfassen: Komponist*in, Lied- oder Stücktitel, Ausführung (vokal, instrumental, Tanz, Nennung der Instrumente), stilistische Zuordnung, etc.
  • Formation: alle Formationen möglich (Ensemble/Band, Solo, vokales oder instrumentales Musizieren mit Instrumentalbegleitung oder mit Audioaufnahme, Tanz mit Audioaufnahme, etc.)
     

Teil 2: Kontextualisierung und Prüfungsgespräch

Eine vorbereitete Kontextualisierung in der Länge von ca. fünf Minuten soll die eigene künstlerische Darbietung in den größeren gesellschaftlichen Kontext einbetten. Der Vortrag kann im Anschluss an die künstlerische Darbietung erfolgen oder in die Darbietung integriert werden.

Gegenstand des Gesprächs mit der Prüfungskommission sind Nachfragen zur Kontextualisierung der künstlerischen Darbietung, zur schriftlichen Ausarbeitung der Frage, zur Wahl des künstlerischen Moduls (Popularmusik; Musizieren in sozialen Kontexten; Musik in globalen Kontexten / Traditionelle Musiken) und ggf. zu den wissenschaftlichen Schwerpunktsetzungen im Studium.

Das Prüfungsgespräch dauert etwa 15 Minuten.

 

4. Studienbeitrag

Detaillierte Informationen zum Studienbeitrag finden Sie bitte auf der Website des StudienCenters der mdw.